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Entsorgung nicht
gefährlicher Abfälle

Der Großteil der in Österreich anfallenden Abfälle sind nicht gefährliche Abfälle und sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung einer Abfallschlüsselnummer zuzuordnen, und über ein dafür befugtes Entsorgungsunternehmen der diese Abfallschlüsselnummer genehmigter Weise übernehmen darf, zu entsorgen. Die richtige Einstufung ist daher unerlässlich und obliegt ausschließlich (in rechtlicher Hinsicht) dem Abfallerzeuger.

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