Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle
Der Großteil der in Österreich anfallenden Abfälle sind nicht gefährliche Abfälle und sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung einer Abfallschlüsselnummer zuzuordnen, und über ein dafür befugtes Entsorgungsunternehmen der diese Abfallschlüsselnummer genehmigter Weise übernehmen darf, zu entsorgen. Die richtige Einstufung ist daher unerlässlich und obliegt ausschließlich (in rechtlicher Hinsicht) dem Abfallerzeuger.
Ihre Vorteile
Fachberatung in der Einstufung Ihrer Abfälle
Hohes Expertenwissen aufgrund 50jähriger Berufserfahrung
Einstufung und Entsorgung aus einer Hand
DAKA bietet ihnen
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Entsorgung mit Verantwortung
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Für jegliche Abfallschlüsselnummern, mit Ausnahme von radioaktiven Abfällen und Sprengstoff